Die schriftliche Hinterlassenschaft der Mächtekongresse von Aachen
(1818), Troppau/Opava (1820), Laibach/Ljubljana (1821) und Verona (1822) befindet
sich im Österreichischen Staatsarchiv (ÖStA), Abteilung Haus-, Hof- und
Staatsarchiv (HHStA), Reihe Staatskanzlei (St.K.) Kongressakten.
In den Abschnitten zu den Bestandsbeschreibungen
der einzelnen Kongresse finden sich hierzu nähere Ausführungen. Dem Sprachgebrauch
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts folgend werden in der Edition sowie den
Begleittexten durchgehend die Bezeichnungen Troppau für Opava und Laibach für
Ljubljana verwendet. Diese Archivalien bilden die Grundlage der
vorliegenden Edition.
Ursprünglich war eine Drucklegung der Dokumente vorgesehen. Die technischen
Möglichkeiten der digitalen Edition haben sich jedoch in den letzten Jahren stark
entwickelt, sodass nach der Fertigstellung des Manuskripts beschlossen wurde, die
Dokumente online zugänglich zu machen.
Die Edition gliedert sich in vier Abschnitte. Jeweils eine dieser Sektionen ist einem
der vier Kongresse gewidmet. Die Ordnung der Dokumente folgt grundsätzlich der
archivalischen Überlieferung, die sich im Wesentlichen chronologisch nach dem Datum
der Verhandlungsprotokolle richtet. Eine Ausnahme stellt die schriftliche
Hinterlassenschaft des Kongresses von Verona dar. Hier sind die Dokumente thematisch,
dann chronologisch geordnet. Diese zusätzliche Ordnungsebene wurde in die Struktur
der Edition übernommen. Im Gegensatz zu den Kongressen von Aachen, Troppau und
Laibach wurden die Unterlagen zum Kongress von Verona nur teilweise nach Protokollen
(sowie Anlagen) einerseits und Akten andererseits sortiert. Daher musste insbesondere
in Abteilung I, Affaires d’Espagne, eine Dokumentenauswahl
getroffen werden. Grundlage hierfür war zum einen eine zeitgenössische
Dokumentenaufstellung, welche 21 Stücke umfasst, sowie der Befund der
lithographierten Texte. Auf dieser Basis wurden 22 Dokumente bzw. Dokumentenkomplexe
– meist Sitzungsprotokolle mit Anlagen oder sonstige sich aufeinander beziehende
Texte – für die Edition ausgewählt. Diese Auswahl kann den Verlauf
der Verhandlungen betreffend Spanien nicht vollständig dokumentieren, da nicht
alle Sitzungen schriftlich dokumentiert wurden.
So wird in einem Précis des
communications verbales eine „réunion confidentielle“ am 20. Oktober 1822
erwähnt, über welche keine weiteren Unterlagen überliefert sind.
Bei der Edition wird kein sprachwissenschaftlicher, sondern ein historischer Anspruch
verfolgt. Die Wiedergabe der Dokumente erfolgt im Wesentlichen nach den „Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen
zur neueren deutschen Geschichte“
Schultze, Richtlinien., soweit dies bei einer
digitalen Edition möglich ist.
Punkt 10 der
Richtlinien beispielsweise, der sich mit der Gestaltung des Anmerkungsapparats
befasst, kann bei einer Online-Edition keine Berücksichtigung finden. Dies
gilt für die französischsprachigen englischsprachigen und deutschsprachigen Texte,
die in ihrer vollen Länge ediert wurden. In folgenden Punkten wurde von den Vorgaben
abgewichen:
Die Schreibweise in den Texten wurde nicht modernisiert, sondern folgt dem
ursprünglichen Buchstabenbestand. Dies gilt auch für die Groß- und Kleinschreibung,
(heute nicht mehr übliche) Zusammenziehungen wie etwa parceque
sowie Eigennamen. Mittelbuchstaben wurden als Kleinbuchstaben wiedergegeben.
Aufgrund der zahlreichen verschiedenen Hände war allerdings nicht immer genau zu
unterscheiden, ob es sich um einen Mittel-, Groß- oder Kleinbuchstaben handelt. In
Zweifelsfällen wurde in Hinblick auf den Kontext (Eigennamen, Anreden, gewisse
Buchstaben wie beispielsweise s werden mit Vorliebe als
Mittel- oder Großbuchstaben) sowie auf die Position auf dem Blatt (in ersten Zeilen
werden aus ästhetischen Gründen immer wieder Großbuchstaben verwendet) entschieden.
Eine gewisse Willkür war daher unvermeidbar. Offenkundige Schreib- und
Flüchtigkeitsfehler wurden stillschweigend korrigiert; bei zweifelhaften Fällen
findet sich hingegen ein Vermerk im textkritischen Anmerkungsapparat.
Streichungen und Ergänzungen innerhalb der Dokumente wurden in aussagekräftigen
Fällen im Anmerkungsapparat berücksichtigt.
Zahlzeichen wurden aus der Vorlage übernommen. Gegebenenfalls wurden bei
Jahreszahlen die fehlenden Jahrhundert-Angaben sowie bei Zahlen bei der
Tausender-Stelle ein Punkt ergänzt.
Unterführungszeichen wurden dann übernommen, wenn das Textbild dies erlaubt;
ansonsten werden die in der Vorlage unterführten Wörter ausgeschrieben.
Einem archivalischen Kontext entstammende Anmerkungen und Zeichen auf den
Dokumenten, wie etwa Stempel oder Signaturen, wurden in der Edition nicht
berücksichtigt.
Die Interpunktion wurde, um die Lesbarkeit zu verbessern, stillschweigend
modernisiert und dem heutigen Gebrauch angenähert. Aus demselben Grund wurden
fehlende Bindestriche, z. B. bei peut-être, ergänzt sowie die
Akzentsetzung modernisiert.
Abkürzungen wurden aufgelöst und in der Online-Edition entsprechend
ausgezeichnet.
Zahlreiche Dokumente liegen mehrfach ein. In diesen Fällen wurde für die Edition
das Original herangezogen. Eine Ausnahme stellt hier die schriftliche Überlieferung
des Kongresses von Verona dar. Jene Dokumente, welche die offizielle Lesart der
Verhandlungen abbildeten, wurden 1822 lithographiert. Daher wurde bei der Edition
dieser Variante vor den handschriftlich kopierten Texten der Vorzug gegeben. In
aussagekräftigen Fällen wird in Anmerkungen auf Unterschiede zwischen den Varianten
hingewiesen.
Einige Dokumente innerhalb der schriftlichen Überlieferungen sind nicht, wie
bereits angedeutet, in französischer Sprache abgefasst. Insbesondere
englischsprachige, aber auch italienischsprachige Denkschriften und Briefe wurden
teilweise übersetzt. Diese Übersetzungen bilden mit den Originalen einen Teil der
Kongressdokumente. Bei der vorliegenden Edition wurde in diesem Fall aber stets auf
das Dokument in der Originalsprache zurückgegriffen. Auf allfällig einliegende
Übersetzungen wird bei der Edition jedoch hingewiesen.
Die von Schultze vorgeschlagenen Überlieferungsformen wurden um die Bezeichnungen
„Originalprotokoll“, „Übersetzung“ und „Lithographie“ erweitert. Die Unterscheidung
zwischen Ausfertigung und Abschrift ist insbesondere bei Denkschriften/Memoranden
fließend.
Personen und Orte, aber auch die erwähnten zwischenstaatlichen Verträge, wurden in
jeweils eigenen Registern erfasst.